16.11.2020

Verfahren der Abschlagszahlung für die außerordendlichen Wirtschaftshilfe - Novemberhilfe

Novemberhilfe

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für (unter bestimmten Voraus-setzungen auch öffentliche) Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Über die Förderbedingungen und Inanspruchnahme der Hilfen durch öffentliche Unternehmen hatten wir bereits in unseren aktuellen Nachrichten zum Corona-Virus vom 09.11.2020 informiert. Damit das Geld nun schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Verfahren der Abschlagszahlung:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unter-nehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).

  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Derzeit arbeiten das BMWi und das BMF an einem Regelwerk zur Inanspruchnahme der Hilfen. Mit einer zeitnahen Veröffentlichung des Regelwerks wird gerechnet. Bedenken bestehen hier hinsichtlich der Bürokratie. Wirtschaftsminister Willingmann betonte, dass der Bund wohl weiterhin auf umfangreichen Nachweispflichten und Prüfungen im Nachgang bestehe. Einzig bei den Soloselbständigen werde weitestgehend auf Nachweise und eine Schlussrechnung verzichtet.


Überbrückungshilfe III

Zum Wochenende hatte die Bundesregierung erstmalig skizziert, mit welchen Hilfen der Bund ab Januar 2021 plant. So soll es im Rahmen der dann aufgelegten Überbrückungshilfe III eine Neustarthilfe für Soloselbstständige geben, die umsatzbezogen eine einmalige Pauschale von bis zu 5.000 Euro für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 vorsieht. Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt werde laut Wirtschaftsminister Willingmann die neuen Pläne der Bundesregierung in den kommenden Tagen zunächst analysieren und abklären, inwiefern das Land die bundesseitig geplanten Hilfen ergänzen könnte.