Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts. Sie gilt für die unter www.oscherslebenbode.de veröffentlichten Internetseiten der Stadtverwaltung Oschersleben (Bode).

 
Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Mängel im Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte eine der nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten:

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das Büro des Bürgermeisters der Stadt Oschersleben (Bode).

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des LandesSachsen-​Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-​Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link:
www.lf-barrierefreiheit-st.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.oscherslebenbode.de ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-​Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 01.03.2021 - 12.03.2021 durchgeführter Selbstbewertung. Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:
 

Bei Ablauf einer authentifizierten Sitzung muss nach der Wiederanmeldung gewährleistet sein, dass die Aktivität ohne Datenverlust weitergeführt werden kann (Bedingung 2.2.5)

Das bereitgestellte Urkundenportal erfüllt diese Anforderung nicht.
 

Für Abkürzungen gibt es einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt (Bedingung 3.1.4)

Einen solchen Mechanismus gibt es auf unserer Seite derzeit nicht, beim Erstellen/Pflegen der Inhalte werden Abkürzungen vermieden, bzw. mindestens einmal um den voll ausgeschriebenen Begriff ergänzt.


 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

PDF-Dokumente

Kartenbasierte Anwendungen

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. April 2021 erstellt.