Bundestagswahl 2025

Wahltermin

Die Bundestagswahl findet Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten

Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesahlleiterin:

Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin

Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht:

  • allgemeine Wahlbekanntmachung

  • Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

  • Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Besetzung der Wahlvorstände

Hinweise für Wähler

Wer darf wählen?

 

Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin für die Wahl des Stadtrates im Gebiet der Stadt Oschersleben (Bode) und für die Wahl der Ortschaftsräte in der jeweiligen Ortschaft wohnen.


Welche Wahllokale gibt es in Oschersleben/ Ortsteile und wer wählt wo?

 

(Urnen)Wahlvorstände:

 

Wahlbezirk 1 – Bürgertreff, Diesterwegring

Wahlbezirk 2 – Grundschule Diesterweg, Diesterwegring

Wahlbezirk 3 – Volkssolidarität, An der Wasserrenne 4

Wahlbezirk 4 – Grundschule Puschkin, Puschkinstraße 11

Wahlbezirk 5 – Gemeinschaftsschule A. S. Puschkin – Puschkinstraße 11

Wahlbezirk 6 – Katholisches Vereinshaus, Alte Dorfstraße 21

Wahlbezirk 7 – Goethe-Grundschule, Windhorststraße 13

Wahlbezirk 8 – Schützenhaus OT Alikendorf (Alikendorf und Kleinalsleben)

Wahlbezirk 9 – Gemeindebüro OT Kleinalsleben

Wahlbezirk 10 – Dorfgemeinschaftshaus OT Klein Oschersleben

Wahlbezirk 11 – Begegnungsstätte OT Groß Germersleben

Wahlbezirk 12 – Dorfgemeinschaftshaus OT Hordorf

Wahlbezirk 13 – Dorfgemeinschaftshaus OT Beckendorf

Wahlbezirk 14 – Schulungsraum FFW OT Neindorf

Wahlbezirk 15 – Bürgerhaus OT Ampfurth

Wahlbezirk 16 – Dorphus OT Schermcke

Wahlbezirk 17 – Dorfgemeinschaftshaus OT Hornhausen

Wahlbezirk 18 – FFW OT Altbrandsleben

Wahlbezirk 19 – Gemeindesaal OT Peseckendorf

Wahlbezirk 20 – Gemeindezentrum OT Hadmersleben

 

Link: Übersicht »Wer wählt wo«

Hinweise für Wahlhelfer

Was ist ein Wahlvorstand?

 

Für jedes Wahllokal werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vom Wahlleiter berufen (eingesetzt), die zusammen den Wahlvorstand bilden. Die Wahlhelfer erfüllen entsprechend ihrer Funktion die jeweiligen Aufgaben.

Was macht ein/e Wahlvorsteher/in und deren Stellvertretung?

 

Der Wahlvorsteher leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung und ist somit auch für das Wahlamt (Stadtverwaltung) der erste Ansprechpartner im Wahlvorstand.

 

Bei Beschlüssen (Entscheidungen), die grundsätzlich mehrheitlich vom gesamten Wahlvorstand gefasst werden müssen (durch demokratische Abstimmung), hat der Wahlvorsteher in Pattsituationen die ausschlaggebende Stimme. Der Wahlvorsteher sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und kann in Einzelfällen auch das Hausrecht ausüben.

 

Außerdem:

-    verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit (mündlicher Vorlesung des Textes im Beisein der Wahlhelfer und Vermerk in der Niederschrift),

-       eröffnet und beendet die Wahlhandlung (mündliche Ansage und Vermerk in der Niederschrift mit Uhrzeit),

-       berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis auf Anweisung (konkrete Mitteilung durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung),

-       gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt (mündliche Ansage der Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis) und

-       gibt das Wahlergebnis im Stimm-/Wahlbezirk bekannt (mündliche Ansage der Schnellmeldung).

 

Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.

Was macht ein/e Schriftführer/in und deren Stellvertretung?

 

Während der Wahlhandlung ist der Schriftführer für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt den entsprechenden Stimmabgabevermerk.

 

Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Stimmenzahlen in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen werden.

 

In der Regel wird die Position des stellvertretenden Schriftführers bereits vom Wahlamt im Rahmen der Einberufung festgelegt. Er übernimmt für die mögliche Abwesenheitszeit des Schriftführers solange die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Erfassung des Stimmabgabevermerks.

 

Was macht ein Beisitzer?

 

Die Beisitzer sind Mitglieder im Wahlvorstand. Für jeden Wahlvorstand werden mindestens zwei und höchstens fünf Beisitzer berufen. Sie assistieren dem Schriftführer und dem Wahlvorsteher, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und Stimmenauszählung.

 

Wann muss ich als Wahlhelfer im Wahllokal anwesend sein?

 

Während der Wahlhandlung, das heißt zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, darunter der Schriftführer und der Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter sowie ein Beisitzer. Durch diese Regelung ist es möglich, im Laufe des Wahltages eine Einteilung der Mitglieder in zwei Schichten (Vormittag/ Nachmittag) vorzunehmen.

 

Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.


Wie läuft ein Wahltag beispielhaft ab?

 

(Urnen)Wahlvorstand

-       Die „Frühschicht“ trifft sich ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und nimmt die Wahlunterlagen entgegen.

-   Der Wahlvorsteher (oder Stellvertreter) bereitet mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes das Wahllokal vor (Stimmzettel bereitlegen, Aushänge anbringen bzw. kontrollieren, Wahlurne kontrollieren und verschließen, etc.).

-   Der Wahlvorsteher weist jedem Wahlhelfer seine Aufgabe während der Wahlzeit zu (Ausgabe Stimmzettel, Kontrolle Wählerverzeichnis oder Aufsicht an der Wahlurne).

-       Mittags findet der Schichtwechsel statt.

-     Für die Spätschicht weist der stellv. Wahlvorsteher (oder der Wahlvorsteher) den Wahlhelfern analog der Frühschicht ihre Aufgaben zu.

-       Nach Beendigung der Wahlhandlung (ab 18:00 Uhr) sind alle Wahlhelfer anwesend.

-      Jetzt werden die Stimmen gezählt, der Wahlvorsteher weist auch hier wieder jedem seine Aufgabe während der Auszählung zu.

-       Die Wahlniederschrift gibt vor, wie die Stimmen zu zählen und zu erfassen sind.

-     Nach Beendigung der Zählung wird das Ergebnis telefonisch an das Wahlamt weitergegeben, die Niederschrift vollständig ausgefüllt und die Unterlagen (Stimmzettel, Wahlbenachrichtigungen usw.) verpackt.

-       Die Wahlniederschrift gibt für das Verpacken vor, welche Unterlagen zusammen bzw. einzeln verpackt werden müssen.

 

Welche Unterlagen/Materialien erhält der Wahlvorstand?

 

Alle für die Wahlvorstände notwendigen Unterlagen werden vom Wahlamt in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

 

Dazu zählen u. a. das Wählerverzeichnis, die Stimmzettel, Kugelschreiber, Wahlurnen mit Schloss und Schlüssel, die Wahlniederschrift und die Schnellmeldung, die Wahlbekanntmachung zum Aushang und weitere Unterlagen wie Gesetzestexte, Verpackungsmaterial, Siegel etc. bis hin zu Richtungspfeilen, um den Wählern den Weg zum Wahlraum anzuzeigen.

 

Eine genaue Übersicht aller erforderlichen Unterlagen ist der Wahlkiste am Wahlsonntag zur Vollständigkeitskontrolle beigefügt.



Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer?

Jeder Wahlhelfer erhält eine Aufwandsentschädigung, die am Wahltag bar ausgezahlt wird.

 

Die Stadt Oschersleben (Bode) hat mit einer eigenen Satzung eine höhere Aufwandsentschädigung festgelegt als in der Bundeswahlordnung (Wahlvorsteher 35,00 € und alle anderen Wahlhelfer 25,00 €) vorgesehen ist.

 

Die Wahlhelfer erhalten laut Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden für Ihre Tätigkeit in einem Wahlvorstand eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Wahl-bezirk

Wahlvorsteher u. Stellvertreter

Schriftführer u. Stellvertreter

Beisitzer

1

140,00 €

120,00 €

110,00 €

2

140,00 €

120,00 €

110,00 €

3

140,00 €

120,00 €

110,00 €

4

140,00 €

120,00 €

110,00 €

5

140,00 €

120,00 €

110,00 €

6

140,00 €

120,00 €

110,00 €

7

140,00 €

120,00 €

110,00 €

8

110,00 €

90,00 €

80,00 €

10

110,00 €

90,00 €

80,00 €

11

110,00 €

90,00 €

80,00 €

12

110,00 €

90,00 €

80,00 €

13

110,00 €

90,00 €

80,00 €

14

110,00 €

90,00 €

80,00 €

15

80,00 €

70,00 €

60,00 €

16

110,00 €

90,00 €

80,00 €

17

140,00 €

120,00 €

110,00 €

18

80,00 €

70,00 €

60,00 €

19

80,00 €

70,00 €

60,00 €

20

140,00 €

120,00 €

110,00 €