Urkundenanforderung beim Standesamt Oschersleben (Bode)

Online-Urkundenbestellung

Hier wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, online eine Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug zu bestellen; mit Bezahlfunktion.


Wichtig: Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nur über den untenstehenden Link zum Urkundenportal direkt mit dem Standesamt Oschersleben (Bode) in Kontakt treten. Bei sonstigen Internetseiten, die ebenfalls den Service der Urkundenbestellung anbieten, handelt es sich um gebührenpflichtige Angebote privater Betreiber!


Damit unser Standesamt sicherstellen kann, dass die beantragten Personenstandsurkunden in die richtigen Hände geraten, ist eine Legitimation der anfordernden Person in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Sollten weitere Dokumente oder Nachweise zur Prüfung Ihrer Berechtigung erforderlich sein, so setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.


Welche Personen dürfen Urkunden erhalten?


Rechtsgrundlage: § 62 Personenstandsgesetz (PStG) - Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht


(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.


Welche Urkunden können bestellt werden?


Das Standesamt Oschersleben (Bode) erstellt Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden aus den Personenstandsregistern. Voraussetzung dafür ist, dass der Personenstandsfall in einem der im Urkundenportal zur Auswahl stehenden Orte beurkundet worden ist. Sie erhalten vom Standesamt auf den Tag genau Urkunden, beglaubigte Registerausdrucke/beglaubigte Abschriften, internationale Urkunden und Auskünfte (zur Geburtszeit in Form einer Bescheinigung)

  • zu Geburten der zurückliegenden 110 Jahre,
  • zu Eheschließungen (einschließlich Lebenspartnerschaft) der zurückliegenden 80 Jahre,
  • zu Sterbefällen der zurückliegenden 30 Jahre.

Bitte beachten Sie: Anfragen und Auskunftsersuchen im Rahmen der Familien- und Ahnenforschung können nicht über das Urkundenportal bearbeitet werden! Dazu kontaktieren Sie unser Standesamt bitte direkt!

Für Anfragen und Auskunftsersuchen zu vor den oben genannten Zeiten liegenden Beurkundungen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Oschersleben (Bode) unter Verwendung folgender Kontaktdaten:

Voraussetzung zur Urkundenbestellung beim Standesamt

Übermittlung einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses (als Datei im pdf- oder jpg-Format)
Hinweis zur Kopie Ihres Personaldokumentes als Legitimationsnachweis:
Bitte schwärzen Sie bei Anfertigung der Kopie die auf dem Dokument aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Diese Nummern werden zur Identifizierung nicht benötigt. Die Kopie wird nach Einsichtnahme unverzüglich vernichtet.


Urkundengebühren

  • 10,00 € für die erste Urkunde
  • 5,00 € für eine zweite und jede weitere Urkunde, soweit diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsvorgang hergestellt wird
  • Urkunden für Rentenzwecke erhalten Sie gebührenfrei

Bezahlmöglichkeiten

Die nachstehend aufgeführten Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • PayPal
  • SEPA-Lastschriftmandat 

Hinweis

Sollten bei der Benutzung des Assistenten Fehler auftreten, setzten Sie sich bitte umgehend telefonisch oder per Email mit unserem Standesamt in Verbindung. Um die Ursache des Fehlers besser eingrenzen zu können, geben Sie dabei bitte den genauen Zeitpunkt sowie die genaue Fehlermeldung an.
Bitte achten Sie beim Upload Ihrer Ausweiskopie unbedingt darauf, die vom System vorgegebene Dateigröße von 5 MB nicht zu überschreiten.

Link zum Bestellassistenten