Landtagswahl 2026

Wann wird gewählt?

Am 06.09.2026 findet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Landtagswahl statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin für die Wahl des Landtages im Gebiet der Stadt Oschersleben (Bode) wohnen.

Was ist ein Wahlvorstand?

Für jedes Wahllokal werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vom Wahlleiter berufen (eingesetzt), die zusammen den Wahlvorstand bilden. Die Wahlhelfer erfüllen entsprechend ihrer Funktion die jeweiligen Aufgaben.

Was macht ein/e Wahlvorsteher/in und deren Stellvertretung?

Der Wahlvorsteher leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung und ist somit auch für das Wahlamt (Stadtverwaltung) der erste Ansprechpartner im Wahlvorstand.

Bei Beschlüssen (Entscheidungen), die grundsätzlich mehrheitlich vom gesamten Wahlvorstand gefasst werden müssen (durch demokratische Abstimmung), hat der Wahlvorsteher in Pattsituationen die ausschlaggebende Stimme. Der Wahlvorsteher sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und kann in Einzelfällen auch das Hausrecht ausüben.

Außerdem:

  • verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit (mündlicher Vorlesung des Textes im Beisein der Wahlhelfer und Vermerk in der Niederschrift),
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung (mündliche Ansage und Vermerk in der Niederschrift mit Uhrzeit),
  • berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis auf Anweisung (konkrete Mitteilung durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung),
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt (mündliche Ansage der Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis) und
  • gibt das Wahlergebnis im Stimm-/Wahlbezirk bekannt (mündliche Ansage der Schnellmeldung).

Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.

Was macht ein/e Schriftführer/in und deren Stellvertretung?

Während der Wahlhandlung ist der Schriftführer für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt den entsprechenden Stimmabgabevermerk.

Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Stimmenzahlen in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen werden.

In der Regel wird die Position des stellvertretenden Schriftführers bereits vom Wahlamt im Rahmen der Einberufung festgelegt. Er übernimmt für die mögliche Abwesenheitszeit des Schriftführers solange die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Erfassung des Stimmabgabevermerks.

Was macht ein Beisitzer?

Die Beisitzer sind Mitglieder im Wahlvorstand. Für jeden Wahlvorstand werden mindestens zwei und höchstens fünf Beisitzer berufen. Sie assistieren dem Schriftführer und dem Wahlvorsteher, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und Stimmenauszählung.

Wann muss ich als Wahlhelfer im Wahllokal anwesend sein?

Während der Wahlhandlung, das heißt zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, darunter der Schriftführer und der Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter sowie ein Beisitzer. Durch diese Regelung ist es möglich, im Laufe des Wahltages eine Einteilung der Mitglieder in zwei Schichten (Vormittag/Nachmittag) vorzunehmen.

Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Die Wahlhelfer der Briefwahlvorstände treffen sich erst um ca. 15:00 Uhr. Hier findet kein Schichtdienst statt.

Wie läuft ein Wahltag beispielhaft ab?

  1. (Urnen)Wahlvorstand
    • Die „Frühschicht“ trifft sich ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und nimmt die Wahlunterlagen entgegen.
    • Der Wahlvorsteher (oder Stellvertreter) bereitet mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes das Wahllokal vor (Stimmzettel bereitlegen, Aushänge anbringen bzw. kontrollieren, Wahlurne kontrollieren und verschließen, etc.).
    • Der Wahlvorsteher weist jedem Wahlhelfer seine Aufgabe während der Wahlzeit zu (Ausgabe Stimmzettel, Kontrolle Wählerverzeichnis oder Aufsicht an der Wahlurne).
    • Mittags findet der Schichtwechsel statt.
    • Für die „Spätschicht“ weist der stellv. Wahlvorsteher (oder der Wahlvorsteher) den Wahlhelfern analog der Frühschicht ihre Aufgaben zu.
    • Nach Beendigung der Wahlhandlung (ab 18:00 Uhr) sind alle Wahlhelfer anwesend.
    • Jetzt werden die Stimmen gezählt, der Wahlvorsteher weist auch hier wieder jedem seine Aufgabe während der Auszählung zu.
    • Die Wahlniederschrift gibt vor, wie die Stimmen zu zählen und zu erfassen sind.
    • Nach Beendigung der Zählung wird das Ergebnis telefonisch an das Wahlamt weitergegeben, die Niederschrift vollständig ausgefüllt und die Unterlagen (Stimmzettel, Wahlbenachrichtigungen usw.) verpackt.
    • Die Wahlniederschrift gibt vor, welche Unterlagen zusammen bzw. einzeln verpackt werden müssen.
  2. Briefwahlvorstand
    • Die Wahlhelfer des Briefwahlvorstandes treffen sich ca. 14:30 Uhr im Rathaus.
    • Das Wahlamt erklärt und bespricht mit den Wahlhelfern den Ablauf und worauf geachtet werden muss.
    • Ab 15:00 Uhr werden die äußeren Umschläge (Wahlbriefumschlag) geöffnet.
    • Wenn der Wahlschein enthalten und ordnungsgemäß ist, wird der verschlossene Stimmzettelumschlag in die versiegelte Wahlurne gelegt.
    • Ab 18:00 Uhr werden Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmen gezählt.
    • Nach Beendigung der Zählung wird das Ergebnis den Mitarbeitern des Wahlamtes übergeben.
    • Die Wahlniederschrift gibt vor, wie die Stimmen zu zählen und zu erfassen sind, sowie welche Unterlagen nach der Zählung zusammen verpackt werden müssen.

Welche Unterlagen/Materialien erhält der Wahlvorstand?

Alle für die Wahlvorstände notwendigen Unterlagen werden vom Wahlamt in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Dazu zählen u. a. das Wählerverzeichnis, die Stimmzettel, Kugelschreiber, Wahlurnen mit Schloss und Schlüssel, die Wahlniederschrift und die Schnellmeldung, die Wahlbekanntmachung zum Aushang und weitere Unterlagen wie Gesetzestexte, Verpackungsmaterial, Siegel etc. bis hin zu Richtungspfeilen, um den Wählern den Weg zum Wahlraum anzuzeigen.

Eine genaue Übersicht aller erforderlichen Unterlagen ist der Wahlkiste am Wahlsonntag zur Vollständigkeitskontrolle beigefügt.

Welche Wahllokale gibt es in Oschersleben/ Ortsteile und wer wählt wo?

(Urnen)Wahlvorstände:

  • Wahlbezirk 1 – Bürgertreff, Diesterwegring
  • Wahlbezirk 2 – Grundschule Diesterweg, Diesterwegring
  • Wahlbezirk 3 – Volkssolidarität, An der Wasserrenne 4
  • Wahlbezirk 4 – Grundschule Puschkin, Puschkinstraße 11
  • Wahlbezirk 5 – Gemeinschaftsschule A. S. Puschkin – Puschkinstraße 11
  • Wahlbezirk 6 – Katholisches Vereinshaus, Alte Dorfstraße 21
  • Wahlbezirk 7 – Goethe-Grundschule, Windhorststraße 13
  • Wahlbezirk 8 – Schützenhaus OT Alikendorf (Alikendorf und Kleinalsleben)
  • Wahlbezirk 9 – Gemeindebüro OT Kleinalsleben
  • Wahlbezirk 10 – Dorfgemeinschaftshaus OT Klein Oschersleben
  • Wahlbezirk 11 – Begegnungsstätte OT Groß Germersleben
  • Wahlbezirk 12 – Dorfgemeinschaftshaus OT Hordorf
  • Wahlbezirk 13 – Dorfgemeinschaftshaus OT Beckendorf
  • Wahlbezirk 14 – Schulungsraum FFW OT Neindorf
  • Wahlbezirk 15 – Bürgerhaus OT Ampfurth
  • Wahlbezirk 16 – Dorphus OT Schermcke
  • Wahlbezirk 17 – Dorfgemeinschaftshaus OT Hornhausen
  • Wahlbezirk 18 – FFW OT Altbrandsleben
  • Wahlbezirk 19 – Gemeindesaal OT Peseckendorf
  • Wahlbezirk 20 – Gemeindezentrum OT Hadmersleben

Link: Übersicht „Wer wählt wo“

Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer?

Jeder Wahlhelfer erhält eine Aufwandsentschädigung, die unmittelbar nach der Wahl überwiesen wird.

Die Stadt Oschersleben (Bode) hat mit einer eigenen Satzung eine höhere Aufwandsentschädigung festgelegt als in der Landeswahlordnung LSA (Mitglieder des Wahlvorstandes 30,00 €) vorgesehen ist.

Die Wahlhelfer erhalten laut Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden für Ihre Tätigkeit in einem Wahlvorstand eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

WahlbezirkVorauss. Zahl der WahlberechtigtenWahlvorsteher u. StellvertreterSchriftführer u. StellvertreterBeisitzer
1 1.404 140,00 € 120,00 € 110,00 €
2 1.293 140,00 € 120,00 € 110,00 €
3 1.419 140,00 € 120,00 € 110,00 €
4 1.271 140,00 € 120,00 € 110,00 €
5 1.307 140,00 € 120,00 € 110,00 €
6 1.405 140,00 € 120,00 € 110,00 €
7 1.330 140,00 € 120,00 € 110,00 €
8 343 110,00 € 90,00 € 80,00 €
10 500 110,00 € 90,00 € 80,00 €
11 327 110,00 € 90,00 € 80,00 €
12 506 110,00 € 90,00 € 80,00 €
13 312 110,00 € 90,00 € 80,00 €
14 402 110,00 € 90,00 € 80,00 €
15 249 80,00 € 70,00 € 60,00 €
16 408 110,00 € 90,00 € 80,00 €
17 1.177 140,00 € 120,00 € 110,00 €
18 252 80,00 € 70,00 € 60,00 €
19 155 80,00 € 70,00 € 60,00 €
20 1.239 140,00 € 120,00 € 110,00 €
Briefwahlvorstände   140,00 € 120,00 € 110,00 €

Was muss bei der Briefwahl beachtet werden?

Wahlberechtigte Personen erhalten bis spätestens 16.08.2026 per Post eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite befindet sich das Formular für den schriftlichen Antrag auf Briefwahl („Wahlscheinantrag“). Darüber hinaus kann über die Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) www.oscherslebenbode.de online und papierlos die Briefwahl beantragt werden.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen (vom 17.08.2026 bis 21.08.2026) und gegebenenfalls einen Antrag (bis spätestens 21.08.2026) auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wenn ein Wahlschein (Briefwahl) für die Bundestagswahl beantragt wurde, erhalten die Wahlberechtigten folgende Unterlagen per Post:

  • einen Wahlschein
  • den amtlichen Stimmzettel
  • den amtlichen Stimmzettelumschlag (Farbe weiß)
  • den amtlichen Wahlbriefumschlag (Farbe hellrot)
  • ein Merkblatt mit Hinweisen für die Briefwahl

Im Merkblatt unter „Wichtige Hinweise für Briefwähler“ ist den Anweisungen zu folgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, den Wahlschein zu unterschreiben und alle Unterlagen in die korrekten Umschläge zu stecken:

WahlUmschlagWas kommt rein?
Landtagswahl Stimmzettelumschlag
(weiß)
Stimmzettel (weiß)
Wahlbriefumschlag
(hellrot)
Stimmzettelumschlag (weiß) – dieser muss bereits zugeklebt sein

Unterschriebener Wahlschein

Der Wahlbriefumschlag kann per Deutsche Post entgeltfrei versendet oder persönlich bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse abgegeben werden.