Besetzung der Schiedsstelle 2025

Die Stadt Oschersleben hat derzeit zwei Schiedsstellen nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG) vom 22.06.2001 (GVBl. LSA 214) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512) eingerichtet.

Die Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle I (Amtsbereich: Stadtgebiet Oschersleben (Bode), Ortsteile Alikendorf, Ampfurth, Andersleben, Beckendorf, Neindorf, Emmeringen, Groß Germersleben, Günthersdorf, Hordorf, Jakobsberg, Jakobsberg Siedlung, Kleinalsleben, Klein Oschersleben, Neubrandsleben Hornhausen, Schermcke und Altbrandsleben) endet am 23.07.2025.

Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2025 bis 2030 zur Wahl stellen.

Bewerbungen sind bis 31.03.2025 bei der Stadt Oschersleben (Bode) einzureichen. Weitere Hinweisen finden Sie in der Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle I.

Informationen rund um das Schiedsamt und den Schiedsverfahren finden Sie auf der Internetseite des BDS e. V.:

Startseite - BDS e.V.

Ausschreibung und Bewerbungsformular

Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle I

Bewerbungsformular