07.05.2020

Spielplätze endlich wieder nutzbar – mit Auflagen

Die fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlaubt es den Landkreisen und kreisfreien Städten, Allgemeinverfügungen zur Öffnung der Spielplätze zu erlassen. Auch der Landkreis Börde hat mit Wirkung vom 8. Mai 2020 eine solche Allgemeinverfügung erstellt und damit auch in unserer Stadt die Spielplätze wieder für die Kinder geöffnet. Diese Öffnung wird durch die Verfügung mit Auflagen verbunden.

Bitte informieren Sie sich, indem Sie den im Anhang befindlichen Text der Allgemeinverfügung lesen und zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit Ihrer Mitmenschen befolgen.

Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen