Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe anerkennen lassen
Nr. 99131018016000Die Weiterbildung für akademische Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beruf praktisch ausüben zu dürfen.
Während der Weiterbildung erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Ihrem späteren Beruf.
Durch die Weiterbildung erhalten Sie Ihre Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnung. Wenn Sie mehrere Weiterbildungen erfolgreich absolvieren, dürfen Sie alle erworbenen Bezeichnungen nebeneinander führen (z.B. FA für Kinder- und Jugendmedizin - Schwerpunkt Kinderkardiologie).
Die Weiterbildung wird ausschließlich durch Ärzte und Ärztinnen geführt, die von der Ärztekammer befugt wurden.
Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach dem jeweiligen Kurs. Wenn Sie bereits ein ausbildungsbegleitendes Praktikum in einer medizinischen Einrichtung absolviert haben, kann dieses auch auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Grundsätzlich müssen Sie die Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich absolvieren. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich.
Als Arzt oder Ärztin ohne Facharztausbildung dürfen Sie nicht in allen Bereichen und Einrichtungen der Medizin arbeiten. Früher durften sich Ärzte und Ärztinnen ohne Facharztausbildung als praktischer Arzt/ praktische Ärztin niederlassen oder als Vertragsarzt/ Vertragsärztin arbeiten. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings dürften Sie weiterhin in einer Privatpraxis, bei Notfällen oder bei Praxisvertretungen tätig sein.
Sobald Sie die Approbation erhalten haben, können Sie eine Weiterbildung beginnen. Alle angebotenen Weiterbildungskurse werden von der Ärztekammer bekannt gegeben. Während der Weiterbildung erwerben Sie alle notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle absolvierten Kurse werden in einem Logbuch dokumentiert.
Am Ende der Weiterbildung beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer. Sie können zu einer Prüfung zum Schwerpunkt erst zugelassen werden, wenn Sie bereits eine Facharztausbildung erfolgreich absolviert haben.
Die Ärztekammer setzt den Termin zur Prüfung. Diese ist mündlich und dauert mindestens 30 Minuten. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note »ausreichend« erreichen.
Nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Ärztekammer stellen. Sie erhalten die Anerkennungsurkunde und dürfen die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Für die Anerkennung der Weiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet.
- Als Arzt oder Ärztin benötigen Sie die Approbation.
- Sie haben eine Weiterbildung zum Facharzt oder Schwerpunkt erfolgreich absolviert. Die Weiterbildung ist im Logbuch dokumentiert.
- Sie haben die Prüfung der jeweiligen Weiterbildung bestanden.
- Sie arbeiten oder wohnen in Sachsen-Anhalt
- Logbuch, welches die Weiterbildung dokumentiert
- Antrag auf Anerkennung
Für die Anerkennung ist eine Gebühr zwischen 25,00 und 75,00 Euro fällig.
Daneben müssen Sie auch eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zahlen.
Die Prüfung erfolgt mindestens 2 Wochen nach der Zulassung.
Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht.
Auf den Internetseiten der Ärztekammer erhalten Sie weitere umfassende Informationen.
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt