Informationen für die Wahlhelfer zur Kommunalwahl am 09.06.2024
Tag der Wahlen
Am 09.06.2024 finden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Europa- und Kommunalwahl statt.
Der Wahlvorstand
Für jedes Wahllokal werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vom Wahlleiter berufen (eingesetzt), die zusammen den Wahlvorstand bilden. Die Wahlhelfer erfüllen entsprechend ihrer Funktion als Wahlvorsteher/in, als Schriftführer/in und als Beisitzer/in die jeweiligen Aufgaben.
Tätigkeiten der Wahlvorsteher/innen und deren Stellvertretung
Der Wahlvorsteher leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung und ist somit auch für das Wahlamt (Stadtverwaltung) der erste Ansprechpartner im Wahlvorstand. Bei Beschlüssen (Entscheidungen), die grundsätzlich mehrheitlich vom gesamten Wahlvorstand gefasst werden müssen (durch demokratische Abstimmung), hat der Wahlvorsteher in Pattsituationen die ausschlaggebende Stimme.
Der Wahlvorsteher sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und kann in Einzelfällen auch das Hausrecht ausüben. Außerdem verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit (mündliche Vorlesung des Textes im Beisein der Wahlhelfer und Vermerk in der Niederschrift), eröffnet und beendet die Wahlhandlung (mündliche Ansage und Vermerk in der Niederschrift mit Uhrzeit), berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis auf Anweisung (konkrete Mitteilung durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung), gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt (mündliche Ansage der Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis) und gibt das Wahlergebnis im Stimm-/Wahlbezirk bekannt (mündliche Ansage der Schnellmeldung).
Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.
Tätigkeiten der Schriftführer/innen und deren Stellvertretung
Während der Wahlhandlung ist der Schriftführer für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt den entsprechenden Stimmabgabevermerk. Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Stimmenzahlen in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen werden. In der Regel wird die Position des stellvertretenden Schriftführers bereits vom Wahlamt im Rahmen der Einberufung festgelegt. Er übernimmt für die mögliche Abwesenheitszeit des Schriftführers solange die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Erfassung des Stimmabgabevermerks.
Der Schriftführer und der Stellvertreter haben die Möglichkeit an einer Wahlhelferschulung teilzunehmen, die von der Stadt Oschersleben (Bode) angeboten wird. Hierüber wird in einem separaten Anschreiben informiert.
Tätigkeiten der Beisitzer/innen
Die Beisitzer sind Mitglieder im Wahlvorstand. Für jeden Wahlvorstand werden mindestens zwei und höchstens fünf Beisitzer berufen. Sie assistieren dem Schriftführer und dem Wahlvorsteher, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und Stimmenauszählung.
Entschädigung der Wahlhelfer
Für Mitglieder der Wahlvorstände wird als Pauschale pro Wahltag ein Betrag in folgender Höhe gewährt:
Funktion | Entschädigung |
---|---|
Wahlvorsteher |
85,00 Euro |
Stellvertretender Wahlvorsteher |
85,00 Euro |
Schriftführer |
80,00 Euro |
Stellvertretender Schriftführer |
80,00 Euro |
Beisitzer |
70,00 Euro |
Anwesenheitszeiten der Wahlhelfer im Wahllokal
Während der Wahlhandlung, das heißt zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, darunter der Schriftführer und der Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter sowie ein Beisitzer. Durch diese Regelung ist es möglich, im Laufe des Wahltages eine Einteilung der Mitglieder in zwei Schichten (Vormittag/ Nachmittag) vorzunehmen. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Wahlhelfer der Briefwahlvorstände treffen sich erst um ca. 14:30 Uhr. Hier findet kein Schichtdienst statt.
Ablauf eines Wahltages (beispielhaft)
(Urnen)Wahlvorstand:
- Die „Frühschicht“ trifft sich ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und nimmt die Wahlunterlagen entgegen.
- Der Wahlvorsteher (oder Stellvertreter) bereitet mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes das Wahllokal vor (Stimmzettel bereitlegen, Aushänge anbringen bzw. kontrollieren, Wahlurne kontrollieren und verschließen, etc.).
- Der Wahlvorsteher weist jedem Wahlhelfer seine Aufgabe während der Wahlzeit zu (Ausgabe Stimmzettel, Kontrolle Wählerverzeichnis oder Aufsicht an der Wahlurne).
- Mittags findet der Schichtwechsel statt. Für die Spätschicht weist der stellv. Wahlvorsteher (oder der Wahlvorsteher) den Wahlhelfern analog der Frühschicht ihre Aufgaben zu.
- Nach Beendigung der Wahlhandlung (ab 18:00 Uhr) sind alle Wahlhelfer anwesend.
- Jetzt werden die Stimmen gezählt, der Wahlvorsteher weist auch hier wieder jedem seine Aufgabe während der Auszählung zu.
- Die Wahlniederschrift gibt vor, wie die Stimmen zu zählen und zu erfassen sind.
- Nach Beendigung der Zählung wird das Ergebnis telefonisch an das Wahlamt weitergegeben, die Niederschrift vollständig ausgefüllt und die Unterlagen (Stimmzettel, Wahlbenachrichtigungen usw.) verpackt. Die Wahlniederschrift gibt für das Verpacken vor, welche Unterlagen zusammen bzw. einzeln verpackt werden müssen.
Briefwahlvorstand:
- Die Wahlhelfer des Briefwahlvorstandes treffen sich ca. 14:30 Uhr im Rathaus.
- Das Wahlamt erklärt und bespricht mit den Wahlhelfern den Ablauf und worauf geachtet werden muss.
- Ab 15:00 Uhr werden die äußeren Umschläge (Wahlbriefumschlag) geöffnet. Wenn der Wahlschein enthalten und ordnungsgemäß ist, wird der verschlossene Stimmzettelumschlag in die versiegelte Wahlurne gelegt.
- Ab 18:00 Uhr werden Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmen gezählt.
- Nach Beendigung der Zählung wird das Ergebnis den Mitarbeitern des Wahlamtes übergeben.
- Die Wahlniederschrift gibt vor, wie die Stimmen zu zählen und zu erfassen sind sowie welche Unterlagen nach der Zählung zusammen verpackt werden müssen.
Unterlagen der Wahlvorstände
Alle für die Wahlvorstände notwendigen Unterlagen werden vom Wahlamt in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Dazu zählen u. a. das Wählerverzeichnis, die Stimmzettel, Kugelschreiber, Wahlurnen mit Schloss und Schlüssel, die Wahlniederschrift und die Schnellmeldung, die Wahlbekanntmachung zum Aushang und weitere Unterlagen wie Gesetzestexte, Verpackungsmaterial, Siegel etc. bis hin zu Richtungspfeilen, um den Wählern den Weg zum Wahlraum anzuzeigen. Eine genaue Übersicht aller erforderlichen Unterlagen ist der Wahlkiste am Wahlsonntag zur Vollständigkeitskontrolle beigefügt.
Wahllokale der Stadt Oschersleben (Bode) und der zugehörigen Ortsteile
(Urnen)Wahlvorstände:
Wahlbezirk 1 – Bürgertreff, Diesterwegring
Wahlbezirk 2 – Grundschule Diesterweg, Diesterwegring
Wahlbezirk 3 – Volkssolidarität, An der Wasserrenne 4
Wahlbezirk 4 – Grundschule Puschkin, Puschkinstraße 11
Wahlbezirk 5 – Gemeinschaftsschule A. S. Puschkin – Puschkinstraße 11
Wahlbezirk 6 – Katholisches Vereinshaus, Alte Dorfstraße 21
Wahlbezirk 7 – Goethe-Grundschule, Windhorststraße 13
Wahlbezirk 8 – Schützenhaus OT Alikendorf
Wahlbezirk 9 – Gemeindebüro OT Kleinalsleben
Wahlbezirk 10 – Dorfgemeinschaftshaus OT Klein Oschersleben
Wahlbezirk 11 – Begegnungsstätte OT Groß Germersleben
Wahlbezirk 12 – Dorfgemeinschaftshaus OT Hordorf
Wahlbezirk 13 – Dorfgemeinschaftshaus OT Beckendorf
Wahlbezirk 14 – Schulungsraum FFW OT Neindorf
Wahlbezirk 15 – Bürgerhaus OT Ampfurth
Wahlbezirk 16 – Dorphus OT Schermcke
Wahlbezirk 17 – Dorfgemeinschaftshaus OT Hornhausen
Wahlbezirk 18 – FFW OT Altbrandsleben
Wahlbezirk 19 – Gemeindesaal OT Peseckendorf
Wahlbezirk 20 – Gemeindezentrum OT Hadmersleben
Briefwahlvorstände:
Briefwahlvorstand Stadtgebiet (WBZ 1 - 7) – Haus 2, Magdeburger Straße 1
Briefwahlvorstand Ortsteile l (WBZ 8/11/12/15/16/20) – Haus 1, Rathaus Oschersleben (Bode)
Briefwahlvorstand Ortsteile ll (WBZ 9/10/13/14/17/18/19) – Haus 1, Rathaus Oschersleben (Bode)
Bewerbung als Wahlhelfer
Schicke eine kurzes Schreiben per E-Mail oder Post an das Wahlbüro der Stadt Oschersleben (Bode) mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer und E-Mailadresse
- ggf. gewüsnchte Funktion (Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer)
- ggf. favorisiertes Wahllokal
Wahlbehörde der Stadt Oschersleben (Bode)
Stadt Oschersleben (Bode)
Der Wahlleiter
Markt 1
39387 Oschersleben (Bode)
Telefon: 03949/ 912 201
E-Mail: wahlen@oscherslebenbode.de