FAQ für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Was wird im Jahr 2024 gewählt?

  1. Die Abgeordneten für das Europaparlament
  2. Kommunalwahl:
  • Mitglieder des Kreistages des Landkreises Börde
  • Mitglieder des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode)
  • Mitglieder des Ortschaftsrates in 12 Ortschaften der Stadt Oschersleben (Bode)


Wann wird gewählt?

Am 09.06.2024 finden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Europa- und Kommunalwahl statt.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin für die Wahl des Stadtrates im Gebiet der Stadt Oschersleben (Bode) und für die Wahl der Ortschaftsräte in der jeweiligen Ortschaft wohnen.


Was muss bei der Briefwahl beachtet werden?

Wahlberechtigte Personen erhalten bis spätestens 19.05.2024 per Post eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite befindet sich das Formular für den schriftlichen Antrag auf Briefwahl („Wahlscheinantrag“). Darüber hinaus kann über die Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) www.oscherslebenbode.de online und papierlos die Briefwahl beantragt werden.

 

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen (vom 20.05.2024 bis 24.05.2024) und gegebenenfalls einen Antrag (bis spätestens 24.05.2024) auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

Wenn ein Wahlschein (Briefwahl) für die Europa- und Kommunalwahl beantragt wurde, erhalten die Wahlberechtigten folgende Unterlagen per Post:

  • zwei Wahlscheine (1x Europawahl, 1x Kommunalwahl)
  • amtliche Stimmzettel für jede Wahl (Stadtrat, ggf. Ortschaftsrat, Kreistag, Europawahl)
  • zwei amtliche Stimmzettelumschläge (1x weiß für Europawahl, 1x gelb für die Stimmzettel Stadtrat, Ortschaftsrat, Kreistag)
  • zwei amtliche Wahlbriefumschläge (1x rot für Europawahl, 1x hellblau für die Kommunalwahl)
  • zwei Merkblätter mit Hinweisen für die Briefwahl (1x Europawahl, 1x Kommunalwahl)

 

Im Merkblatt unter „Wichtige Hinweise für Briefwähler“ ist den Anweisungen zu folgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, die Wahlscheine zu unterschreiben und alle Unterlagen in die korrekten Umschläge zu stecken:

 

Wahl

Umschlag

Was kommt rein?

Europawahl

Stimmzettelumschlag

(weiß)

Stimmzettel für die Europawahl (weiß)

 

Wahlbriefumschlag

(rot)

Stimmzettelumschlag für die Europawahl (weiß) – dieser muss bereits zugeklebt sein

 

Unterschriebener Wahlschein für die Europawahl

 

Kommunalwahl

Stimmzettelumschlag

(gelb)

Stimmzettel für die Wahl

> Kreistag (grün)

> Stadtrat (gelb)

> Ortschaftsrat (rosa)

 

Wahlbriefumschlag (hellblau)

Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl (gelb) – dieser muss bereits zugeklebt sein

 

Unterschriebener Wahlschein für die Kommunalwahl

 

 

Die Wahlbriefumschläge der Europawahl (rot) und der Kommunalwahl (hellblau) können durch die Wähler per Deutsche Post entgeltfrei versendet oder persönlich bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse abgegeben werden.



Wer wählt wo?

Übersicht 1 - Aufteilung sortiert nach Wahlbezirken (Wahllokalen) mit Zuordnung der Straßen bwz. Orten

Übersicht 2 - Aufteilung sortiert nach Straßen bzw. Orten mit Zuordnung der Wahlbezirke (Wahllokale)


Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments?

Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind:

- Mitwirkung an der Gesetzgebung
- Demokratische Kontrollrechte
- Genehmigung des EU-Haushalts

Die Abgeordneten des Parlaments werden für fünf Jahre direkt gewählt. Viele der Abgeordneten spezialisieren sich auf bestimmte Politikfelder. Einige werden in entsprechende Ausschüsse gewählt. Ihre Aufgabe ist es, diese Themen für die Debatte während der Parlamentssitzung vorzubereiten. Derzeit gibt es 22 ständige Ausschüsse.

Das Parlament, genauer gesagt seine einzelnen Abgeordneten, sind oftmals die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um europäische Fragen geht. Die Abgeordneten vertreten ihren Wahlkreis im Europäischen Parlament. Durch sie finden regionale Themen und Interessen dort Gehör. Gleichzeitig können die Bürger direkt Kontakt mit ihrem Abgeordneten aufnehmen – etwa eine Bürgeranfrage stellen.


Was sind die Aufgaben des Kreistages?

Die Landkreise in Sachsen-Anhalt haben verschiedene Aufgaben, die sich auf die Verwaltung und Organisation von regionalen Angelegenheiten beziehen. Insbesondere:

  • Bildung: Die Verwaltung von Schulen in der Region, einschließlich Berufsschulen und Förderschulen, fällt in die Zuständigkeit der Landkreise.
  • Gesundheitswesen: Landkreise kümmern sich um Gesundheitsdienste, Gesundheitsförderung und den Betrieb von Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in ihrem Gebiet.
  • Soziale Dienste: Sie sind verantwortlich für die Unterstützung von sozial benachteiligten Bürgern, Sozialhilfe und die Verwaltung von Sozialleistungen.
  • Umwelt- und Naturschutz: Die Landkreise sind für Umweltschutzmaßnahmen, Naturschutz und die Verwaltung von Naturschutzgebieten in ihrem Zuständigkeitsbereich zuständig.
  • Bauleitplanung und Stadtentwicklung: Die Landkreise sind für die räumliche Planung und Entwicklung von Städten und Gemeinden in ihrem Gebiet verantwortlich.
  • Wirtschaftsförderung: Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Unterstützung von Unternehmen gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Landkreise.
  • Katastrophenschutz: Landkreise organisieren und koordinieren Maßnahmen zum Schutz vor Naturkatastrophen und anderen Notfällen.



Was sind die Aufgaben des Stadtrates und des Ortschaftsrates?

Bei den Gemeinden/ Städten und Ortschaften geht es nur um lokale (den eigenen Ort betreffende) Anliegen und die Wahl von Personen, die diese Aufgaben vor Ort verwalten werden:


  • Straßen und Verkehr: Die Kommunen sind für die Pflege und Instandhaltung von Straßen in ihren Gebieten verantwortlich. Das betrifft lokale Straßen, keine Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen.
  • Bildung: Grundschulen und Kindergärten/ Horte werden von den Gemeinden verwaltet.
  • Kultur und Freizeit: Kommunen kümmern sich um kulturelle Angelegenheiten wie Bibliotheken, Museen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Jugendeinrichtungen, Veranstaltungen und Unterstützung der örtlichen Vereine.
  • Stadtentwicklung: Die Gestaltung von Städten und Gemeinden sowie die Planung von Wohngebieten fallen in die Zuständigkeit der Kommunen.
  • Gefahrenabwehr: Die Kommunen sind für die freiwilligen Feuerwehren und die Ausstattung verantwortlich.
  • Steuern: Kommunen sind nur in Bereichen wie Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer zuständig und können auch nur hier Regelungen (Satzungen) treffen.


Der Stadtrat hat bei den Aufgaben der Kommune eine tragende Rolle, indem er insbesondere über Satzungen, den Haushalt der Gemeinde und ab bestimmter Wertgrenzen über den Verkauf/ Verpachtung von Grundstücken sowie der Aufnahme von Krediten entscheidet.

Der Ortschaftsrat soll die Teilhabe von Ortsteilen an der Willensbildung der Gemeinde unterstützen und die Belange der Ortsteile im Gemeindeganzen stärker zur Geltung bringen, wodurch ihm bei vielen Angelegenheiten eine wichtige beratende Rolle zukommt.