Genehmigung als Ganztagsschule beantragen
Nr. 99088015027000Schulen können als Ganztagsschulen organisiert werden. Die Gestaltung als Ganztagsschule setzt ein pädagogisches Konzept für eine ganztägige Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule voraus. Über dieses pädagogische Konzept entscheidet die Gesamtkonferenz. Die Einrichtung bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Voraussetzung ist, dass die personellen und sächlichen Bedingungen gegeben sind.
- Die Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule ist durch die Schule spätestens bis zum 15.1. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einzureichen.
- Die Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes sind spätestens bis zum 15.4. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einzureichen.
- Das Landesschulamt unterrichtet die oberste Schulbehörde über die zur Genehmigung vorgesehenen Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule jeweils bis zum 15.2. eines Schuljahres.
- Bei den zur Genehmigung vorgesehenen Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes soll die Information jeweils bis zum 30.4. gegenüber der obersten Schulbehörde erfolgen.
- Die Schule weist jeweils bis zum 31.5. dem Landesschulamt die tatsächlichen Teilnehmerzahlen und ein den Bedarf deckendes Angebot nach.
- Das Landesschulamt begleitet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes. Das Landesschulamt berichtet der obersten Schulbehörde zum Ende eines jeden Schuljahres über die Entwicklung der Ganztagsschulen sowie jeweils zum Endes des Schulhalbjahres und des Schuljahres über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
- Formloser Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule,
- das pädagogische Konzept,
- die Beschreibung der Schulsituation und die Begründung für die Errichtung der Ganztagsschule auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse,
- den Beschluss der Gesamtkonferenz zum pädagogischen Konzept,
- den Beschluss des Schulelternrates und des Schülerrates der Schule zum Antrag,
- die Zustimmung des Schulträgers zum Antrag einschließlich einer Aussage, dass er das erforderliche Personal gemäß Nummer 6.3 RdErl. des MB vom 27.2.2019 »Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule« im Rahmen seiner Zuständigkeiten bereitstellt,
- die Angaben des Planungsträgers zum Schulstandort im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung,
- die Angaben über die voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schüler und
- die Stellungnahme des Trägers der Schülerbeförderung hinsichtlich der Umsetzung des Ganztagsangebotes.
Keine.
- Die Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule müssen Sie spätestens bis zum 15.1. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einreichen.
- Die Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes müssen Sie spätestens bis zum 15.4. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einreichen.
Fachlich freigegeben am: 16.04.2021
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Ministerium für Bildung