Verwaltungsdienstleistungen

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Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

Nr. 99050104022000

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.