Verwaltungsdienstleistungen

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Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

Nr. 99050028005000

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Führungszeugnis

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.