Verwaltungsdienstleistungen

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Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

Nr. 99071001001000

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
    • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt