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Anerkennung als Prüfsachverständiger für den baulichen Brandschutz beantragen

Nr. 99012026016000

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder
der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen
sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständige für baulichen Brandschutz erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
  • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

Der Antrag ist formlos möglich.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Referat 44