Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet beantragen
Nr. 99090010002000
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche (Landschaft). Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten oder Ruhezonen erklärt werden. Des Weiteren können bestimmte Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Landschaft haben, in einem naturschutzbehördlichen Verfahren behördlich untersagt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz..