Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Nr. 99115002060002Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
keine
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Fachlich freigegeben am: 04.11.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)