Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Wenn Sie per Briefwahl an der Landtagswahl am 06.09.2026 teilnehmen möchten, können Sie durch Klick auf den unten stehenden Link die Ausstellung der Briefwahlunterlagen bzw. Wahlscheine online beantragen.

Die Online-Beantragung mit einer postalischen Zusendung der Briefwahlunterlagen über den unten stehenden Link (Online-Beantragung) sowie über den QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungen ist nur bis zum 01.09.2026 17:30 Uhr möglich. Danach online gestellte Briefwahlanträge werden automatisch nur noch mit Abholung ausgestellt.

Weiterhin kann bis 04.09.2026 15:00 Uhr von allen Wahlberechtigten Briefwahl im Einwohnermeldeamt beantragt werden (E-Mail: wahlen@oscherslebenbode.de ; Telefonnummer: 03949/ 912 123). Bei Antragstellungen nach dem 01.09.2026 wird jedoch die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt der Stadt Oschersleben (Bode), Magdeburger 1 in 39387 Oschersleben (Bode) empfohlen, um den rechtzeitigen Erhalt vor der Wahl zu gewährleisten.

Briefwahlunterlagen beantragen

Darüber hinaus ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Oschersleben (Bode), Magdeburger Straße 1 in 39387 Oschersleben (Bode) am Wahlwochenende zur Landtagswahl 2026 für Anträge und Fragen zur Briefwahl wie folgt geöffnet:

Freitag, der 04.09.2026: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Samstag, der 05.09.2026: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sonntag, der 06.09.2025: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen eingegangen sein?

Damit Ihre Stimme berücksichtigt wird, müssen die Wahlunterlagen spätestens am 06.09.2026 um 18:00 Uhr bei der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1 in 39387 Oschersleben (Bode) eingehen. Bitte senden Sie diese rechtzeitig zurück oder geben Sie diese persönlich ab.

Was ist neu?

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie einen Wahlschein (Abbildung 1, A4-Zettel). Bitte beachten Sie, dass ab diesem Jahr durch das aufkleben des Klebeetikettes auf dem Wahlbrief (Abbildung 2, rosa) ein kleiner Leerbereich (Abbildung 1) entsteht. Dieses Etikett finden Sie auf der Vorderseite des Wahlbriefumschlages (Abbildung 2, rosa):

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Welche Besonderheiten gibt es?

Repräsentative Wahlstatistik bei der Briefwahl:

Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Briefwahlen aller Ortsteile (Wahlbezirke 008 bis 020). Stimmabgaben am Tag der Wahl in den Wahllokalen der Ortsteile werden nicht statistisch erfasst.

Was ist das?

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, beispielsweise der Politik, der Verwaltung und der Medien. Sie wird im Auftrag der Landeswahlleiterin durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Wie sieht das auf dem Stimmzettel aus?

Die Stimmzettel werden in der oberen Ecke mit einem Aufdruck zur Unterscheidung nach lediglich Geschlecht und Altersgruppe versehen. Somit ist eine Ermittlung über die Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe der Wähler/-innen für bestimmte Parteien möglich.

Eine Verletzung der Wahlgrundsätze ist ausgeschlossen und das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt, da die Markierung des Stimmzettels keine persönlichen Daten umfasst.