Hinweise zur Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlagen auf dem Friedhof Oschersleben
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Oschersleben (Bode) weist auf die geltenden Gestaltungsvorschriften für die Gemeinschaftsgrabanlagen auf dem städtischen Friedhof hin.
Die Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten ist als einheitlich gestaltete Grabanlage angelegt. Die Bepflanzung und Pflege erfolgen durch die Stadt Oschersleben (Bode). Um das einheitliche Erscheinungsbild und den würdevollen Charakter der Anlage zu erhalten, sind die Vorgaben der geltenden Friedhofssatzung einzuhalten.
Auf den Grabstätten sind neben den satzungsgemäß zulässigen Grabmalen ausschließlich eine Blumenvase mit einem Durchmesser von maximal 12 cm sowie ein Grablicht mit einem Durchmesser von maximal 6 cm gestattet. Das Aufstellen weiterer Dekorationsgegenstände sowie eigenmächtige Veränderungen an der Bepflanzung sind nicht zulässig. Dies gilt auch für das Aufstellen von Holz- oder Eisenkreuzen.
Da die Gestaltungsvorgaben in der Vergangenheit nicht durchgängig eingehalten wurden, haben alle Nutzungsberechtigten der Gemeinschaftsanlage ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Darin wurden sie gebeten, die Grabstätten bis spätestens 15. November 2026 entsprechend den geltenden Vorschriften herzurichten und unzulässige Gegenstände zu entfernen.
Weiterhin ist die Stadtverwaltung angehalten, die anderen Gemeinschaftsanlagen, wie die anonymen Reihengrabstätten (Grüne Wiese), Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung sowie die Erdgemeinschaftsanlage, zu prüfen. Blumen und Grabsträuße in den vorgesehenen Vasen sowie Grablichter dürfen nur auf den hierfür eingerichteten Ablageflächen aufgestellt werden. Andere Gegenstände, insbesondere künstlicher Blumenschmuck, Figuren, Gestecke oder zusätzliche Pflanzgefäße, sind nicht gestattet und werden durch das Friedhofspersonal entfernt.
Die Stadt Oschersleben (Bode) bittet alle Nutzungsberechtigten und Friedhofsbesucher um Verständnis und Beachtung der geltenden Regelungen. Diese dienen dazu, das gepflegte und einheitliche Erscheinungsbild der Gemeinschaftsgrabanlagen zu bewahren und einen würdevollen Ort des Gedenkens für alle Angehörigen zu erhalten.