Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategien mit CLLD durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 wird ein Vorhaben auf dem Gebiet der Stadt Oschersleben (Bode) umgesetzt.
Maßnahme:
Abbruch einer ehemaligen Autowerkstatt im OT Hordorf
Maßnahmenbeschreibung:
Der Gebäudekomplex besteht aus einem 2-geschossigen Wohnhaus mit Büroräumen und mehreren eingeschossigen Autowerkstattgebäuden und Garagen, aus unterschiedlichsten Baustilen und Gründungsjahren. Die Gebäude befinden sich seit
ca. 20 Jahren im Leerstand und können auf Grund des Zerfalls und der Gebäudezuschnitte keiner sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Der Gebäudekomplex wurde durch die Stadt Oschersleben käuflich erworben.
Der Gebäudezustand des straßenständigen 2-geschossigen Wohnhauses hat sich in den letzten Jahren sehr verschlechtert. Im Giebelbereich des Dachgeschosses haben sich bereits einige Mauerziegel und Putz gelöst und sind auf dem davor gelagerten Platz und Gehwegbereich gefallen. Somit stellt das Gebäude eine Gefährdung dar und soll abgebrochen werden.
Wegen der langjährigen Nutzung als Autoreparaturwerkstatt musste davon ausgegangen werden, dass verschiedenste Schadstoffe bei dem Abbruch anfallen werden und entsorgt werden müssen. Für die Feststellung und Klassifizierung der abgelagerten und frei beweglichen Abfälle sowie der Bau-Abbruchstoffe wurde 2022/2023 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Befundaufnahme erfolgte am 13.07.2023 durch die öko-control GmbH.
Gemäß der Bodenschutzrechtlichen Stellungnahme des Natur- und Umweltamtes des Landkreises Börde soll die Entsiegelung und der Rückbau der Keller und Fundamente vollumfänglich erfolgen sowie der schadstoffbelastete sandige Untergrund ordnungsgemäß beseitigt werden. Die Verfüllung der Baugruben soll mit Bodenmaterial erfolgen, welches die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Die Vorgaben dieser Verordnung sind und werden auch bei der Renaturierung der Flächen eingehalten.
Durchführungszeitraum:
04.05.2026 bis 28.02.2027
Finanzierung:
Gesamtkosten: 229.100,02 €
10 % Eigenmittel Stadt Oschersleben (Bode): 22.910,02 €
90 % Mittel des EFRE CLLD und des Landes Sachsen-Anhalt: 206.190,00 €