Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Nr. 99027002012001Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
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bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Ab sofort können Sie Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Eheregister bei unserem Standesamt online bestellen und sich direkt per Post zusenden lassen.
Der dialoggeführte Bestellvorgang erfolgt, bis hin zur Bezahlung, komplett papierlos.
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
keine fachliche Freigabe