verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
Nr. 99135002057000Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
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Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse
- Tätigkeitsnachweise
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist -auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.
spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
- Sie stellen den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet durch einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.
Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt