Bürger & Stadt

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Vorbescheid beantragen

Nr. 99012010001000

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen. 

In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. 

Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.

Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)

Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
 

zwischen EUR 75,00 und 2.500

Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. 
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.

Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren

Fachlich freigegeben am: 22.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja