Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
Nr. 99118005067000Für eine Vielzahl von Vorhaben und Plänen, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist bereits in der Planungsphase eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen oder Industriezonen bzw. -anlagen, Intensivtierhaltung.
In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die medienübergreifende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfolgen eines Vorhabens sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.