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Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

Nr. 99101004012002

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Fachlich freigegeben am: 07.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport