Nebenwohnung anmelden
Nr. 99115005104002Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Bestätigung des Wohnungsgebers
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
BMI, Dr. Laier, RL VII2