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verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen

Nr. 99135002057000

Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
    • Lebenslauf
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Prüfungszeugnisse
    • Tätigkeitsnachweise
  • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist -auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.

spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

  • Sie stellen den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet durch einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.

Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.

Fachlich freigegeben am: 16.03.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt