Heizölanlage
Nr. 99129019169000Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
- bei oberirdischer Lagerung:Grundrißskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
- bei unterirdischer Lagerung:Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung
Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Bestehende Anlagen, die bisher weder eine Genehmigung noch Anzeigebestätigung der
Wasserbehörde haben, müssen die Anzeige umgehend nachholen.