Arbeitsschutz-Beratung beantragen
Nr. 99143003077000Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- technischen Arbeitsschutzes,
- sozialen Arbeitsschutzes,
- medizinischen Arbeitsschutzes und
- der betrieblichen Gesundheitsförderung.
ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Die Einhaltung der entsprechenden staatlichen Vorschriften wird durch den Fachbereich des Landesamtes für Verbraucherschutz mit seinen Regionalbereichen überwacht.