Ein aktueller Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts bereitet den Städten sowie den Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt große Sorge. Angedacht ist, dass ab dem Jahr 2025 keine Haushaltssatzungen erlassen werden können, wenn Rückstände bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse bestehen. Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt- und Gemeindeverwaltungen werden dadurch enorm eingeschränkt. Erwartet werden weitrechenden negativen Folgen für die Wirtschaft und die Bürger.
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir Ihnen hier zugänglich machen möchten.