Für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten am 20. März 2022 ist für die Urnenwahl in den Wahllokalen angesichts der bestehenden Corona-Pandemie die Einhaltung von Hygienekonzepten unabdingbar. Dazu gehört u.a. eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit ins Wahllokal.

Neben der Urnenwahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Briefwahlunterlagen können schriftlich, online oder persönlich in der Einwohnermeldeabteilung beantragt werden.

Die Online-Beantragung ist nur bis Mittwoch, 16.03.2021, 12:01 Uhr möglich. Danach können die Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden.

Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt über eine verschlüsselte SSL-Verbindung. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen gelangen sie entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder über folgenden Link:

zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.