Briefwahl zur Landtagswahl

Für die Landtagswahl 2021 ist für die Urnenwahl in den Wahllokalen angesichts der bestehenden Corona-Pandemie die Einhaltung von Hygienekonzepten unabdingbar. Dazu gehört u.a. eine Maskenpflicht in den Wahllokalen.

Neben der Urnenwahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können schriftlich, online oder persönlich in der Einwohnermeldeabteilung beantragt werden.

Unter den gegenwärtigen Corona-Bedingungen ist die online- bzw. die schriftliche Beantragung von Briefwahlunterlagen und die Stimmabgabe zu Hause ein guter Weg, um Kontakte und damit Ansteckungsmöglichkeiten zu vermeiden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Bis Mittwoch, 02.06.2021, haben Sie die Möglichkeit, online Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt über eine verschlüsselte SSL-Verbindung.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen gelangen sie entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder über folgenden Link:

zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann nach Vorlage der Stimmzettel – voraussichtlich ab 17.05.2021 – zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.