24.11.2021

neue Eindämmungsverordnung in Kraft

Impfzertifikat

Der Zugang zu Gebäuden der Stadtverwaltung, sowie der Bibliothek ist ab sofort nur noch mit Nachweis des vollständigen Impfschutzes, der Genesung oder nach Vorlage einer schriftlichen oder elektronischen Bescheinigung über einen negativ ausgefallenen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) - nicht älter als 24 Stunden, bzw. eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden, möglich (3G-Regelung).

Für die Sportstätten der Stadt schreibt die neue Eindämmungsverordnung die Anwendung der 2G-Regelung vor.

Die Details und Ausnahmen regelt die Verordnung.

15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zum Download