Öffentlichkeitsbeteiligung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gebäudeeinmessung beantragen

Nr. 99123006058000

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR

Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.

Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

  • Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
  • Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
  • Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
  • Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.
  • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
  • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

15.05.2023