Öffentlichkeitsbeteiligung

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Förderung für Dorferneuerung beantragen

Nr. 99132014027000

Das Förderprogramm "Dorferneuerung" ist ein Teil der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

In Orten, die in dieses Programm aufgenommen werden, können etwa vier bis sechs Jahre lang Maßnahmen auf der Grundlage der Förderrichtlinie (mit)finanziert werden.

Anträge sind über die Stadt oder Gemeinde an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu richten. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten hat das Landesverwaltungsamt.