Öffentlichkeitsbeteiligung

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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen

Nr. 99018035001000

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bzw. „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

  • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie 

Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.

Bundesverband Deutscher Diätassistenten