Im Januar 2025 hat die Stadt Oschersleben (Bode) die Grundsteuerbescheide verschickt. Die in den Steuerbescheiden geänderte Grundsteuer ist darin begründet, dass die Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt geändert wurden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die von der Stadt Oschersleben (Bode) festgelegten Hebesätze, die auf die Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes anzuwenden sind, nicht geändert wurden.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind den Grundstückseigentümern bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.
Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten.
Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Sollten Grundstückseigentümer Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheids haben, wird empfohlen dem dargestellten Prüfschema zu folgen. Details finden Sie online auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt unter https://mf.sachsen-anhalt.de
Das Prüfschema finden Sie hier.