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Aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen frieren stehende und fließende Gewässer immer mehr zu. Vor dem Betreten wird dringend gewarnt - es besteht Lebensgefahr! Durch die Stadtverwaltung erfolgt KEINE Freigabe. Das Betreten ist entsprechend § 7 der Gefahrenabwehrverordnung verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.