09.03.2021

Sportplätze - Information für Sportvereine

Die neue Coronaverordnung für Sachsen-Anhalt lässt den Trainingsbetrieb für kontaktfreie Sportarten auf Außensportflächen (Sportplätzen) wieder zu. Die Verordnung grenzt den Rahmen der Trainingsgruppen für erwachsene und unter-18-jährige Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein. Vereine, die ihre Trainingszeiten für diese Gruppengrößen wieder in Anspruch nehmen wollen, können sich per Mail mit der Verwaltung in Verbindung setzen: