23.09.2024
Ernennung OBM 2024

Elf neugewählte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister der Stadt Oschersleben (Bode) sind dieser Tage von Bürgermeister Benjamin Kanngießer ernannt worden und haben damit auch offiziell die Amtsgeschäfte in ihren Ortschaften aufgenommen. Voraus ging diesem Verwaltungsakt zunächst die Kommunalwahl am 9. Juni. Bei dieser Wahl sind außer dem Stadtrat auch die Ortschaftsräte neu gewählt worden, von denen es laut Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) zwölf gibt. Elf Räte haben nun in den zurückliegenden Wochen während ihrer konstituierenden Sitzungen aus den eigenen Reihen die Ortsbürgermeister gewählt. Diese neugewählten Ortsbürgermeister sind: Kay Nahrstedt (Hornhausen), Donald Petrik Dölle (Groß Germersleben), Norbert Kurzel (Hordorf), Marcel Ott (Schermcke), Jürgen Schlee (Peseckendorf), Dr. Wolfgang Nehring (Beckendorf/Neindorf), Monika Lampe (Alikendorf), Hans-Ulrich Göllner, (Hadmersleben), Jörg Gildemeister (Klein Oschersleben), Julian Könnecke (Ampfurth) und Reinhard Wallstab (Altbrandsleben).

In Kleinalsleben hingegen war keine konstituierenden Sitzung nebst Neuwahl des Ortsbürgermeisters möglich, da nur zwei Personen zur Ortschaftsratswahl angetreten waren und damit die Mindestzahl für einen Ortschaftsrat nicht erreicht wurde. Weshalb nun am 10. November eine Ergänzungswahl erfolgt, zu der vier Bewerberinnen und Bewerber antreten. Ist diese Wahl erfolgt und dann der Ortschaftsrat Kleinalsleben handlungsfähig, wird er auch aus seiner Mitte einen Ortsbürgermeister beziehungsweise eine Ortsbürgermeisterin wählen. Bis dahin bleibt die bisherige Ortsbürgermeisterin Nadine Hampel im Amt.

Eine Ortschaftsrats-Ergänzungswahl wird es im Übrigen am 10. November auch in Ampfurth geben. Zwar ist hier bei den Kommunalwahlen im Juni die Mindestzahl von drei Mitgliedern erreicht und in der konstituierenden Sitzung auch ordnungsgemäß ein Ortsbürgermeister gewählt worden, doch hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eine solche Ergänzungswahl stattfinden muss, „wenn im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen weniger als zwei Drittel der gesetzlich bestimmten Mitgliederzahl des Ortschaftsrates gewählt worden sind.“ Und das ist in Ampfurth passiert. Denn für Ampfurth sind entsprechend der Einwohnerzahl fünf Mitglieder vorgesehen, aber eben nur drei gewählt worden. Um die zwei offenen Sitze haben sich nun vier Personen beworben.