Update: Notbetreuung in den Einrichtungen der Stadt Oschersleben

- Neu - Landeserlass zu Elternbeiträgen - Neu - Landeserlass zu Elternbeiträgen - Neu -

Infolge der Beschlüsse der Beratung der Bundeskanzlerin mit den Chefinnen und Chefs der Länder wurde auch in Sachsen-Anhalt die Coronaverordnung verlängert und geändert. Den Anspruch der Notbetreuung werden nach den Vorgaben der 9. Eindämmungsverordnung weiter bearbeiten. Damit bleiben alle seit dem 14.12.2020 genehmigten Notbetreuungsansprüche gültig. Die Notbetreuung ist grundsätzlich nur dann zu wählen, wenn keine familiäre Betreuung (z.B. durch die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes) möglich ist. Zudem muss ein Elternteil zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen in der kritischen Infrastruktur nach Maßgabe der geltenden Coronaverordnung gehören. Auch dem anderen Elternteil muss die Betreuung nicht möglich sein. Für den Nachweis nutzen Sie bitte das aktuelle Formular des Landkreises Börde.

UPDATE: Das Land Sachsen-Anhalt erstattet den Gemeinden Einnahmeverluste, die sie erleiden, wenn sie auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten. Dies gilt nur für die Beiträge von Eltern, die für ihre Kinder im Januar 2021 keine Betreuung in Anspruch genommen haben. Hier der Erlass vom 12.1.2021

Zudem wird der Einzug der Elternbeiträge zum Anfang Februar 2021 verschoben. Resultierend auf der Ausdehnung der Schließung und Notbetreuung bis zum 14.02.2021 wird der Einzug nicht wie gewohnt zum Monatsanfang erfolgen.

Sobald uns neue Informationen zum weiteren Verfahren vorliegen, werden wir sie Ihnen hier weitergeben.