Landkreis Börde erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Aviärer Influenza
In der Ortschaft Klein Oschersleben ist am 01.03.2026 der Ausbruch der klassischen Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt worden. Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände hat der Landkreis Börde daher eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt und unverzüglich umzusetzen ist.
Wesentliche Inhalte der Allgemeinverfügung:
Es werden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand gebildet. Zur Schutzzone gehören in der Einheitsgemeinde Oschersleben nachfolgende Ortschaften: Groß Germersleben, Klein Oschersleben mit den Ortslagen Bahnhof Siedlung und Flott's Höhe und Peseckendorf. Zur Überwachugszone gehören in der Einheitsgemeinde Oschersleben nachfolgende Ortsteile und Ortschaften: Alikendorf, Altbrandsleben, Ampfurth, Andersleben, Emmeringen, Günthersdorf, Hadmersleben, Klein Alsleben, Neubau, Neubrandsleben, Oschersleben und Schermcke.
Wer in den benannten Gebieten Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (wasserdicht) bestehen muss und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung (Maschenweite bis 25 mm) ausgestattet ist, zu halten.
Die Jagd auf Federwild wird untersagt. Akut erkranktes bzw. plötzlich verendetes Geflügel ist dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz unverzüglich und tagaktuell zu melden.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier oder unter: https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreispolitik/amtsblatt-bekanntmachungen/bekanntmachungen