Sachsen-Anhalts Landesregierung beschließt neue Corona-Maßnahmen

Mit einer Änderungsverordnung hat die Landesregierung am 30. Oktober die durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am vorangegangenen Mittwoch beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie für Betreiber von Freizeit-, Vergnügungs- und Sportstätten gelten im November 2020 neue Regeln. Abgesehen von weitgehenden Schließungen in den vorgenannten Bereichen gelten für alle weiteren Bereiche wieder verschärfte Hygieneregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Den gesamten Text der Änderungsverordnung finden Sie hier: