07.05.2020

Dienstleistungen in der Stadtverwaltung künftig mit Termin

Im Zuge der Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 hatte die Stadtverwaltung den persönlichen Zugang zum Rathaus auf ein Minimum reduziert und auf dringend erforderliche Anliegen begrenzt. Ab dem 12. Mai 2020 kommt es zu Erleichterungen, die jedoch durch Schutzmaßnahmen begleitet werden.

Um die bislang erfolgreiche Eindämmung weiter zu gewährleisten, wird der Zugang zu den Verwaltungsgebäuden auch zukünftig auf das erforderliche Maß begrenzt. Das bedeutet, dass alle Anliegen, die ohne persönliches Erscheinen erledigt werden können, weiter ohne Besuch in der Stadtverwaltung für Sie bearbeitet werden.

Sollte Ihr Erscheinen erforderlich sein, sind folgende Bedingungen unumgänglich:

-          Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin.

-          Erscheinen Sie zeitgerecht, um Warteschlangen oder Verzögerungen zu vermeiden. Der Zugang zu den Gebäuden wird Ihnen so gewährt, dass die vereinbarte Zeit für Ihren Termin genau eingehalten werden kann.

-          Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel am Eingang.

-          Tragen Sie während des Aufenthalts eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes.

-          Erscheinen Sie allein bzw. nur mit einer zwingend erforderlichen Begleitperson.

Insbesondere für Termine im Sachgebiet Einwohnermeldewesen gilt zudem, dass in der Stadtverwaltung derzeit keine Passbilder erstellt werden können, diese sind entsprechend mitzubringen.