Informationen für Gastronomiebetriebe

Mit der Änderungsverordnung zur 5. SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung wird endlich auch für die Gastronomie eine Perspektive eröffnet. Ab dem 22. Mai dürfen Gastronomiebetriebe, die keine ausschließlichen Schankwirtschaften (Bars, Kneipen o.ä.) sind, wieder öffnen. Damit Sie sich in der umständlichen Verordnungslage zurechtfinden, haben wir für Sie einige Hinweise insbesondere auf den neu eingefügten § 6a zusammengestellt.

Bereits ab dem 18. Mai 2020 kann eine Öffnung zulässig sein, wenn der Betreiber ein Hygienekonzept beim Landkreis Börde vorlegt. Link zum Antragsformular auf der Internetseite des Landkreises Börde. Fragen hierzu beantwortet das Amt für Wirtschaft des Landkreises: