20.03.2020

Informationen für Gewerbetreibende beim Kampf gegen wirtschaftliche Corona-Folgen

1. Kurzarbeitergeld beantragen

Lieferengpässe, die in dem Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen.

Unternehmerhotline der Bundesagentur

Telefon: 0800 45555 20

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus     

 

2. Herabsetzung oder Stundung für aktuell anstehende Steuervorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt

Durch das zuständige Finanzamt kann eine Stundung der Steuervorauszahlungen bzw. eine Herabsetzung gewährt werden. Somit kann die Liquidität ihres Unternehmens unterstützt werden, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

Bitte nutzen Sie dazu den formlosen Antrag im nachfolgenden Link.

https://www.dihk.de/resource/blob/19710/455be56d8a66f4196e07266b654d7b95/steuervordruck-ihk-muc-data.pdf         

 

3. Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Bereits bestehende Programme für Liquiditätshilfen (KfW- Unternehmerkredit und ERP- Gründerkredit) werden erheblich ausgeweitet und bestehende Bedingungen werden gelockert, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle Unternehmen werden bei der KfW-Bank aufgelegt.

Über die jeweilige Hausbank erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

4. Status Quo - regional       

Das Land Sachsen- Anhalt hat auf seiner Internetpräsentation eine spezielle Seite eingerichtet:

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/

Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet.

Die Telefonhotline ist unter 0391 567 4750 immer werktags zwischen 08.30 und 16 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist ebenfalls zu Fragen der Unterstützungsmöglichkeiten erreichbar.

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/

 

5. Verzicht auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen

Die Stadt Oschersleben (Bode) verzichtet auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) bis zum 31.12.2020, solange der Schuldner mit einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

 

6. Stundung und Ratenzahlung

Die Stadt Oschersleben (Bode) räumt ihren Gewerbetreibenden, die von den Auswirkungen des Corona- Virus betroffen sind, ein, einen formlosen Antrag auf Stundung und/ oder Ratenzahlung für die anstehenden Steuervorauszahlungen zu stellen.

Sollten sich dazu Fragen ergeben, bitten wir Sie sich mit dem Sachgebiet Steuern und Abgaben unter der Telefonnummer 03949 / 912 124 oder per E-Mail an steuern@oscherslebenbode.de in Verbindung zu setzen.

 

7. Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann für die möglichen Auswirkungen des Corona-Virus nicht in Anspruch genommen werden. Diese Spezialversicherung baut auf einen vorangegangenen Sachschaden auf. Das heißt, es muss etwas im Betrieb beschädigt worden sein (z. B. Maschinen, Gebäude, Vorräte), so dass nicht mehr weitergearbeitet werden kann. Auch wenn Sie diese Police um sogenannte Rückwirkungsschäden erweitert haben, wird kein Geld fließen. Denn auch beim Lieferanten oder Geschäftspartner muss ein Sachschaden wie Feuer, Wasser, Sturm vorliegen, damit Sie eine Betriebsunterbrechung abgesichert bekommen.

Gleiches gilt bei Transport-, Messe- und Montageversicherungen. Fragen Sie im Einzelfall bei ihrem Versicherer nach.

 

8. Unterstützung von Unternehmen und Privatkunden seitens der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Die Investitionsbank gewährt ab sofort zinsfreie Stundungen von Kapitaldienstleistungen (Tilgung und/oder Zinsen) und auch von Rückforderungen aus Leistungsbescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate.

Darüber hinaus gewährt die IB Tilgungsaussetzungen, entweder so, dass eine bestimmte Zeit keine Tilgungen zu leisten sind und diese dann laufzeitverlängernd für die jeweiligen Kredite angehängt werden oder die ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit verteilt werden. Auch die IB verzichtet bis zum Ende des Jahres auf Vollstreckungsmaßnahmen. Auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten wird für zunächst 3 Monate, verlängerbar bis zum Jahresende, verzichtet.

Weiterhin bietet die IB an, Darlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld zu gewähren.

 

9. Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums für die Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ankündigung eines Zuschussprogramms für Kleinunternehmer und Soloselbständige durch das Ministerium für Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt:

https://mw.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/sachsen-anhalt-stellt-bis-zu-150-millionen-euro-zuschuesse-fuer-die-wirtschaft-zur-verfuegung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=8ae0d25cd38eb967ec3f58869cf3aaab

 

 

Wichtiger Hinweis für alle Anträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Die IB erstellt keine Eingangs- oder Bearbeitungsbestätigung. Bei Eingang des Antrages erfolgt eine Plausibilitätsprüfung nach der Vollständigkeit der Angaben und der Zuwendungsberechtigung. Sollten hier weitergehende Informationen oder Angaben notwendig sein, nimmt die IB Kontakt mit dem Antragsteller auf. Andernfalls wird der Vorgang direkt weiter bearbeitet, bei Bewilligung wird der Antragsteller informiert und die Geldsumme dem angegebenen Konto gutgeschrieben.