Coronaverordnung im Januar 2021
Da die Lesefassung der aktuell gültigen Corona-Eindämmungsverordnung nun zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen diese hier zur Information an: 9. Eindämmungsverordnung in der 2. Änderung.
Ebenso finden Sie hier die Begründung zur 2. Änderung der 9. Eindämmungsverordnung.