Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
Die oder der Verstorbene:
- hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
- war asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling und hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten.
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
- Nachweis des Sonderstatus
Es können weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
- Gebühr: 30,00 Euro
für die Beurkundung - Gebühr: 10,00 Euro
für die Sterbeurkunde
Neuer Service des Standesamtes
Ab sofort können Sie Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Eheregister bei unserem Standesamt online bestellen und sich direkt per Post zusenden lassen.
Der dialoggeführte Bestellvorgang erfolgt, bis hin zur Bezahlung, komplett papierlos.