Bürger & Stadt

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Sperrmüll entsorgen durch persönliche Abgabe

Nr. 99001009004001

Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.