Bürger & Stadt

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Nebenwohnung anmelden

Nr. 99115005104002

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

19.11.2015

BMI, Dr. Laier, RL VII2